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Sie sind hier: Startseite > Anhänge > A-2 Phase II... > A-2.1 Hinweise zur Leistungsbeschreibung... > A-2.1.2 Spezifische Anforderungen an die Planung ...

A-2.1.2.4 Bodenluft-Untersuchungen

1. Grundlagen

Die Bodenluft im nicht mit Flüssigkeiten erfüllten Porenraum des Bodens enthält Gase (Methan, Stickstoff, Kohlendioxid, Sauerstoff, Vinylchlorid usw.) und leichtflüchtige Substanzen, die bei normalen Bodentemperaturen als Flüssigkeiten vorliegen und aufgrund ihres hohen Dampfdrucks nur anteilig in die Bodenluft übertreten. Zu dieser Stoffgruppe gehören insbesondere:

  • leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe,
  • leichtflüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe,
  • andere niedrig siedende Kohlenwasserstoffe

sowie andere flüchtige organische Verbindungen aus dem Bereich der Lösungsmittel (Ester, Ether, Alkohole, Ketone).

Dabei entstehen komplexe Übergänge zwischen flüssiger Phase der Substanz, der Bodenluft, der Bodenlösung, der evtl. vorhandenen weiteren flüssigen Schadstoffe und den verschiedenen Festsubstanzen der Bodenmatrix, bei denen sich Gleichgewichte oft erst nach längerer Zeit oder auch gar nicht einstellen. So lange sich Schadstoffe ausbreiten, kann kein Gleichgewicht bestehen.

Die Ergebnisse von Bodenluftuntersuchungen auf leichtflüchtige Substanzen sind sehr stark von den aktuellen Standort- und Wetterbedingungen (inkl. Luftdruck, Temperatur, Bodenfeuchte, Lösungsvermittler usw.) und der Probenahmemethode abhängig, die nicht so weit standardisierbar ist, dass die Ergebnisse aller Messungen vergleichbar sind. Zwar lässt sich bei mehreren nacheinander mit der gleichen Methode durchgeführten Messungen gut feststellen, wo die höchsten und wo die niedrigsten Werte angetroffen wurden. Es lässt sich aber nicht sicher feststellen, ob die bei Messungen zu einem anderen Zeitpunkt oder mit einer anderen Methode ermittelten Werte tatsächlich eine Veränderung im Boden belegen.

Gasuntersuchungen im Zuge von Deponieüberwachung und -erkundung sind nicht Gegenstand dieser Anforderungen. Hinweise zur Deponiegasuntersuchung gibt VDI-Richtlinie 3860.

2. Untersuchungsaufgaben und Konzentrationsbereiche

Folgende Aufgaben können mit Bodenluftuntersuchungen auf leichtflüchtige Substanzen bearbeitet werden:

  1. Ermittlung der Art eines Schadens (Substanzen; Größenordnung der Konzentrationen)
  2. Lokalisierung von Eintragsstellen bzw. Schadenszentren
  3. a) gezielte Erkundung auf Grund vorliegender Erkenntnisse über Nutzungsgeschichte und Handlungsabläufe

    b) Untersuchung von Flächen ohne konkrete Hinweise auf mögliche Eintragsstellen (Rasteruntersuchungen)

  4. Übersicht über die Ausbreitung des Schadens in Tiefe und Fläche
  5. Kartierung von Grundwasserverunreinigungen.

Aufgrund dieser Aufgaben muss ein großes Konzentrationsintervall erfasst werden (Spurenbereich bis Sättigungskonzentration). Dazu sind in der Regel unterschiedliche Probenahmeverfahren notwendig:

  • Für die Aufgaben II.a und III kann der Konzentrationsbereich zwischen 1.000 µg/m³ und > 100.000.000 µg/m³ (108 µg/m³ = 100 g/m³) liegen. Bevorzugt sind Probenahmeverfahren ohne Anreicherung einzusetzen: Direktmessung unter Verwendung von Gassammelgefäßen (Septumglas, Pasteur-Pipette). Für die Aufgaben II.b und IV müssen auch geringe Konzentrationen (< 100 µg/m³) zuverlässig erfasst werden und differenzierbar sein. Dazu sind Verfahren mit Anreicherung notwendig, z. B. Adsorption auf Aktivkohle oder XAD-Harz.
  • Bei orientierenden Untersuchungen sind in der Regel Anreicherungen durchzuführen, da die Höhe der auftretenden Konzentrationen sowie ihre Schwerpunkte meist noch nicht bekannt sind und die Konzentrationen über kurze Entfernungen stark schwanken können.

3. Probenahmestrategie

Die Lage der Messstellen orientiert sich an den Erkenntnissen der historischen Erkundung bzw. den Produktions- und Handlungsabläufen. Potentielle Eintragsstellen bzw. Schadenszentren sind im Zuge der orientierenden Untersuchung zu erfassen.

Zur Festlegung der Entnahmetiefe und zur Interpretation der Bodenluftuntersuchungsergebnisse sind detaillierte Kenntnisse über den Untergrundaufbau notwendig. Liegen keine Erkenntnisse über den Untergrundaufbau vor, ist dieser zunächst mittels Kleinbohrungen (oder anderer geeigneter Verfahren) zu erkunden. Diese Bohrlöcher können zur Entnahme von Bodenluftproben unter Einhaltung der oben genannten Anforderungen, d. h. zeitnah nach ihrem Anlegen, verwendet werden. Alternativ kann eine Sondierung in der Nähe des Aufschlusses durchgeführt werden.

Bodenluftuntersuchungen haben eine eigene Zielsetzung und erfordern eine zielorientierte und wirtschaftliche Vorgehensweise. Sie werden in der Regel nicht im Zuge von geologischen und hydrogeologischen Erkundungen durchgeführt, welche zu anderen Zwecken konzipiert wurden. Deshalb ist die oft in der Praxis angewandte Vorgehensweise „Abteufen von Kleinbohrungen, Entnahme von Bodenproben und anschließende Bodenluftbeprobung in den nun einmal vorhandenen Bohrlöchern“ nicht fachgerecht im Sinne einer zielorientierten Bodenluftuntersuchung.

Aufgrund der in der Regel geringen Anzahl von Messstellen bei der orientierenden Untersuchung ist auf besondere Sorgfalt bei der Durchführung der Untersuchungen zu achten, da die Ergebnisse Grundlage wesentlicher Entscheidungen sind.

Detailuntersuchungen zeichnen sich durch eine deutliche Erhöhung der Anzahl der Messstellen bei gleichzeitiger Verringerung der Abstände aus (zum Teil < 5 m). In wenigen Fällen ist der Untergrundaufbau derart heterogen, dass für jede Bodenluftprobe ein Aufschluss zur Erkundung des Untergrundes notwendig wäre. Sondierungen sind in der Regel ausreichend. Treten bei der Probenahme Auffälligkeiten auf z. B. starker Unterdruck, Wasser in der Sonde, sind diese zu dokumentieren und die Ursache ist bei Bedarf mittels zusätzlicher Kleinrammbohrungen zu erkunden.

Zur Optimierung der Probenahmeplanung sowie zur Reduzierung der Anzahl von Messstellen ist der Einsatz von Vor-Ort-Analytik (mobiles Messlabor mit Gaschromatographen) zu empfehlen.

Wesentlich ist, dass die Fragestellung das Probenahmeverfahren bestimmt und nicht umgekehrt.

In der VDI-Richtlinie 3865, Blatt 2 (01/1998) werden verschiedene aktive Verfahren zur Beprobung der Bodenluft vorgestellt, um für unterschiedliche Messaufgaben angepasste Verfahrensvarianten anbieten zu können. Weiterhin werden dem Anwender Informationen gegeben, welche Randbedingungen neben der eigentlichen analytischen Bestimmung zusätzlich berücksichtigt und in die Beurteilung von Schadensfällen einbezogen werden müssen.

Die in der Richtlinie vorgestellten Verfahren sind Konventionsverfahren. Die mit unterschiedlichen Entnahmeverfahren gewonnenen Ergebnisse sind nicht vergleichbar. Bodenluft-Messergebnisse sind relativ und nicht zur Gefährdungsabschätzung geeignet. Sie sind auch nicht geeignet, Rückschlüsse auf Schadstoffgehalte im Boden oder im Grundwasser zu ziehen. Korrelationen können zwar vorhanden sein, können aber auch völlig fehlen. Zahlreiche Messungen an verschiedenen Standorten zeigen, dass von z. B. hohen Bodenluftwerten nicht auf hohe Bodenwerte zu schließen ist oder umgekehrt.

Alle Verfahrensvarianten der VDI-Richtlinie 3865, Blatt 2 (01/1998) weisen, bedingt durch geologische und technische Begebenheiten, begrenzte Einsatzmöglichkeiten auf. Um alle Untersuchungsaufgaben entsprechend Abschnitt 2 bearbeiten zu können, muss ein Prüflaboratorium/Ingenieurbüro mehrere Varianten zur Bodenluftprobenahme aus der ungesättigten Bodenzone beherrschen. Dabei lässt die VDI-Richtlinie weitere geeignete Verfahrensvarianten zu, wenn sie exakt beschrieben, validiert und die Verfahrenskenngrößen bestimmt sind.

Gemäß VDI-Richtlinie 3865, Blatt 2 (01/1998) wird einerseits unterschieden zwischen Verfahrensvarianten mit Probenahme aus Bohrlöchern und Sondierungen (d. h., Einbringen einer Probenentnahmesonde ohne Vorbohrung) und andererseits Verfahren mit Anreicherung und Direktmessung.

Entscheidend ist folgende Aussage der VDI-Richtlinie 3865, Blatt 1 und 2:

„Bei Bodenluftmessungen handelt es sich um qualitative und orientierende Voruntersuchungen etwa über die Schadensquelle und die relative Verteilung der Schadstoffe. Die quantitativen Belastungen von Boden und Grundwasser können nur durch weiterführende Analysen ermittelt werden".

4. Ort der Probenahme

Die Entnahmetiefe hängt von der Fragestellung der Untersuchungen und damit auch vom Untergrundaufbau ab. Meist sind Entnahmetiefen von 1 bis 2 m geeignet. Bei der Erkundung von Grundwasserverunreinigungen sowie der vertikalen Eindringtiefe von Schadstoffen können größere Entnahmetiefen erforderlich werden (Aufgaben II - IV, siehe oben). Tiefen bis zu 8 m sind oft noch erreichbar. Ab einer Entnahmetiefe von rund 10 m sind technische und wirtschaftliche Grenzen absehbar.

Um genaue Aussagen über die vertikale Schadstoffverteilung zu erhalten, muss die Bodenluft aus definierter Teufe entnommen werden. Entsprechend klein ist der Einlassbereich des Entnahmesystems auszulegen (Länge maximal 10 cm).

Die Probenahmetiefe muss so gewählt werden, dass eine unkontrollierte Vermischung mit atmosphärischer Luft vermieden wird. Dies ist in der Regel unterhalb von 1 m unter Gelände gegeben. Bei versiegelten Oberflächen können auch geringere Entnahmetiefen zielführend sein.

Integrierende Probenahmen sind ungeeignet und somit nicht zulässig, da eine nicht quantifizierbare Schadstoffausbreitung innerhalb des offenen Bohrloches stattfindet. Insbesondere bei inhomogenem Untergrundaufbau mit stark unterschiedlichen Gasdurchlässigkeiten sind die Ergebnisse einer integrierenden Probenahme nicht interpretierbar.

Werden die Proben aus Bohrlöchern entnommen, ist eine Einengung des Probenahmebereiches vorzunehmen. Bei der Verwendung von Packern besteht eine erhöhte Gefahr von Querkontaminationen (Verschleppungen). Eine Dekontamination des gesamten Entnahmesystems ist vor jeder Probenahme vorzunehmen. Die Blindwertfreiheit muss gewährleistet sein.

5. Technische Ausstattung

Für die Probenahme von Bodenluft gibt es im Vergleich zu den anderen Umweltmedien keine Normen und kaum formulierte Leitlinien. Daher werden die Anforderungen im Folgenden ausführlicher beschrieben als die Probenahme der Medien Boden und Grundwasser.

Die technische Mindestausstattung zur Bodenluftentnahme umfasst unter anderem folgende Gerätschaften:

  • Elektromotorhammer zum Abteufen der Sonden bzw. Erstellen von Bohrlöchern mittels Kleinbohrungen
  • Stromaggregat
  • Schlag- oder Kernbohrgerät zum Durchteufen versiegelter bzw. befestigter Oberflächen
  • Bodenluftsonden, Sonden für Kleinbohrungen
  • Entnahmekopf mit Septum
  • Pumpe für stufenlos regelbaren Volumenstrom
  • Ziehgerät (hydraulisch oder mechanisch)
  • Probengefäße bzw. Adsorptionsmittel
  • Verbindungsschläuche
  • Dekontaminationsmittel bzw. -geräte
  • Glaskolbenspritze
  • Deckelzange
  • Vorrichtung zum Evakuieren (Unterdruckpumpe, großvolumige Glasspritze)
  • Unterdruckanzeige (falls nicht an der Pumpe vorhanden).

Im Einzelnen werden folgende Anforderungen gestellt:

5.1 Elektromotorhammer

Zum Abteufen der Sonden sind ausschließlich elektrogetriebene Geräte zu verwenden, um mögliche Kontaminationen durch Abgase, Öl und Benzin von Motorhämmern auszuschließen.

Wird vor Ort zur Stromerzeugung ein Stromaggregat verwendet, ist dieses in ausreichender Entfernung vom Messpunkt aufzustellen, wobei die Windrichtung zu berücksichtigen ist. Aufstellung stets in Abluftrichtung (Lee). Auch Querkontaminationen im Umgang mit Kraftstoffen sind zu vermeiden.

5.2 Bodenluftsonden

Die Bodenluftsonden müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  • stabil
  • leicht handhabbar
  • adsorptionsfreies bzw. adsorptionsarmes Material (Stahl, Aluminium, Kupfer)
  • geringes Totvolumen
  • geringer vertikaler Einlassbereich (maximal 10 cm Länge)
  • gasdichte Übergänge (bei Verlängerungen)
  • gasdichter Abschluss der Sonde mit Septum.

5.3 Pumpe

Die Bodenluft ist mittels einer Pumpe (z. B. Kolbenmembranpumpe) abzusaugen, deren Volumenstrom stufenlos regelbar ist. Die Durchflussrate beträgt, abhängig von der Durchlässigkeit des Untergrundes, zwischen 0,1 bis maximal 1 l/min.

Verfügt die Pumpe nicht über Anzeigen für Unterdruck und Volumenstrom, müssen für ein kontinuierliches Monitoring externe Instrumente verwendet werden. Das Manometer ist dann am Sondenkopf zu platzieren.

Das gesamte zur Probenahme eingesetzte Pumpsystem muss dicht sein.

5.4 Probengefäße

Abhängig von der technischen Ausstattung des Gaschromatographen sind in Absprache mit dem Prüflaboratorium geeignete Septumgläser (Volumen in der Regel 10 bzw. 20 ml) zu verwenden. Die Verwendung von Pasteur-Pipetten ist auch möglich.

Zur Vermeidung von Adsorption sind PTFE-beschichtete Septen zu verwenden. Es sind Septen (aus Butylgummi) zu wählen, die nach dem Durchstechen wieder selbständig dichten

Die Gassammelgefäße und Septen sind vor der Probenahme auszuheizen.

Das Verschließen der Septumgläser ist mit äußerster Sorgfalt durchzuführen: Glasrand ohne Verschmutzungen, plan aufliegendes Septum, sachgerechte Anwendung der Deckelzange, gleichmäßiges Anliegen der Kappe am unteren Rand des Glasrandes, Prüfung nach dem Verschließen: der Deckel darf sich auch unter Kraftanwendung mit der Hand nicht verdrehen lassen.

Septen, auch vom selben Hersteller, können große Qualitätsunterschiede aufweisen. Deshalb sind je Charge stichprobenartig Qualitätsprüfungen durchzuführen: Gaschromatographische Analyse auf leichtflüchtige Bestandteile des Septums sowie Dichtigkeit des durchstochenen Septums.

Prüfung: Verschließen des Septumglases, Septum mehrmals mit einer Kanüle durchstechen (mindestens fünf Einstiche), Unterdruck aufbringen, Unterdruck nach 48 h überprüfen (die Abweichung darf 10 Prozent nicht überschreiten).

5.5 Adsorptionsmittel

Aktivkohle oder Adsorberharze mit Sicherheitszone; Typ und Hersteller sowie Extraktionsmittel sind anzugeben. Substanzspezifische Durchbruchsvolumina müssen bekannt sein.

5.6 Verbindungsschläuche

Verbindungsschläuche und Leitungen von der Sonde zur Pumpe und/oder zum Adsorptionsmittel sind möglichst kurz zu halten und häufig zu erneuern. Sie müssen aus adsorptionsfreien bzw. adsorptionsarmen Materialien (z. B. HDPE) bestehen. Auf Blindwertfreiheit ist zu achten.

6. Durchführung der Probenahme

6.1 Allgemeine Anmerkungen

Bei der Entnahme der Bodenluftproben sind folgende Punkte zu beachten:

  • Vor der Probenahme ist das System auf Dichtigkeit zu überprüfen (Beispiel zur Dichtigkeitsprüfung ist in der VDI-Richtlinie 3865, Blatt 2: 01/1998 beschrieben).
  • Die Probe ist vor der Pumpe zu entnehmen bzw. der Adsorbent vor die Pumpe zu schalten.
  • Es ist sicherzustellen, dass keine atmosphärische Luft oder Luft aus Bodenhorizonten, die nicht beprobt werden sollen, die Bodenluftprobe beeinflusst.
  • Vor der Probenahme bzw. dem Einbringen des Adsorptionsmittels ist mindestens das Zweifache des Totvolumens der Bodenluftsonde abzusaugen.
  • Der Zeitraum zwischen Erstellen des Bohrloches bzw. Abteufen der Sondierung und der Probenahme muss für jeden Untersuchungspunkt festgelegt und gleich sein.
  • Die Durchflussrate ist den Untergrundverhältnissen anzupassen und möglichst klein und konstant - bei geringem Unterdruck - zu halten (0,1 bis maximal 1,0 l/min); bei der Verwendung von Adsorptionsmitteln sind die Vorgaben des Herstellers zu beachten und zu dokumentieren.
  • Alle bei der Probenahme mit Bodenluft in Kontakt gekommenen Bestandteile des Entnahmesystems sind entweder nur einmalig zu benutzen oder vor der Wiederverwendung zu dekontaminieren (von Messpunkt zu Messpunkt). Geeignete Dekontaminationsmaßnahmen sind: Ausheizen der Sonden mit einem Heißluftföhn, Auskochen der Spritzen in Wasser, Ausheizen von Kleinmaterial im Ofen. Sollten die Dekontaminationsmaßnahmen nicht vor Ort durchgeführt werden, ist darauf zu achten, dass genügend Sonden usw. mitgeführt werden.

6.2 Probenahme zur Direktmessung über ein Gassammelgefäß

Prinzipiell ist dafür Sorge zu tragen, dass alle Proben unter gleichen Randbedingungen entnommen werden. Jeder Zwischenschritt stellt eine potentielle Fehlerquelle dar.

Zur Direktmessung der Bodenluft kommen zwei unterschiedliche Gassammelgefäße zur Anwendung: Septumglas sowie Pasteur-Pipette. Bei der Verwendung von Pasteur-Pipetten sind die Anforderungen der VDI-Richtlinie 3865, Blatt 2: 01/1998, Variante 4 zu berücksichtigen.

Im Folgenden wird die direkte Bodenluftprobenahme unter Verwendung eines Septumglases mit der Unterdrucktechnik beschrieben:

  • Abteufen der Sonde
  • Absaugen des zweifachen Totvolumens der Bodenluftsonde
  • Übergang Pumpe-Sonde gasdicht schließen Pumpe abstellen
  • Unterdruck in der Sonde abbauen lassen (mittels einer Glasspritze überprüfen)
  • Die Entnahme der Bodenluft erfolgt mittels einer durch Ausheizen dekontaminierten, eingeschliffenen Glasspritze aus dem Entnahmekopf (Septum). Vor dem Abziehen der Spritze muss sich der Umgebungsdruck eingestellt haben.

Das Befüllen des verschlossenen Septumglases mit Bodenluft unter Nutzung der Unterdrucktechnik wird wie folgt beschrieben:

Ein verschlossenes Septumglas ist zunächst „randvoll" gefüllt mit atmosphärischer Luft. Um in dieses Glas Bodenluft ohne Überdruck einfüllen zu können, muss es zunächst „entleert" werden. Dazu ist es notwendig, das Septum zu durchstechen und durch Anlegen eines Unterdruckes die Luft zu entnehmen.

Erzeugung des erforderlichen Unterdruckes mit einem der beiden folgenden Verfahren:

  1. Das Septum wird mit einer Injektionsnadel, die über eine Leitung mit einer Hubkolbenpumpe verbunden ist, durchstochen und die Luft abgepumpt. Dabei wird eine Druckreduzierung auf etwa 50 mbar erzeugt, d. h., das Glas wird annähernd vollständig evakuiert.
  2. Das Septum wird mit einer Injektionsnadel durchstochen und mit Hilfe einer damit verbundenen Glasspritze ein definiertes Volumen an Luft entnommen. So lässt sich z. B. mit einer 50-ml-Glasspritze (Gesamtvolumen 55 ml) eine Druckreduzierung auf ca. 300 mbar erreichen. Das würde einem Luftvolumen von etwa 14 ml bei einem 21-ml-Septumglas entsprechen. Der erzeugte Unterdruck kann durch Verwendung von Spritzen unterschiedlichen Volumens variiert werden. Ein großer Unterdruck ist zu empfehlen, um die Bestimmungsgrenze möglichst niedrig zu halten.

Überführung der Bodenluft in das „evakuierte" Septumglas mit Hilfe der ausgeheizten gasdichten Glasspritze (Mindestvolumen 30 ml).

Zum Befüllen der evakuierten Septumgläser muss durch den Unterdruck im Septumglas die Bodenluft aus der Spritze selbsttätig angesaugt werden. Dies ist gleichzeitig eine zusätzliche Prüfung der Dichtigkeit des Septumglases.

Das angesaugte Volumen ist zu dokumentieren (sowohl im Probenahmeprotokoll als auch im Prüfbericht) und bei der Berechnung der Messwerte zu berücksichtigen.

Die Septumgläser sollten unmittelbar vor der Probenahme vorbereitet (evakuiert) werden. Sie sind an einem Ort zu verschließen, der frei von jenen Stoffen ist, die es zu erkunden gilt. Werden die Septumgläser nicht unmittelbar vor der Probenahme evakuiert, müssen vom Labor Angaben über den angelegten Unterdruck bzw. das zu erwartende Bodenluftvolumen beigefügt sein.

Wichtig ist, dass die Kalibrierung für die nachfolgende Analytik unter ähnlichen Bedingungen erfolgt.

Die chemischen Verfahren bei Direktmessung sind in der VDI-Richtlinie 3865 Blatt 4 (12/2000): „Gaschromatographische Bestimmung von niedrigsiedenden organischen Verbindungen in Bodenluft durch Direktmessung“ beschrieben.

6.3 Probenahme mit Anreicherungsverfahren - Adsorptionsmittel

Bei der Verwendung von Adsorptionsmitteln sind die Vorgaben des Herstellers zu beachten. Detaillierte Hinweise zur Durchführung sind in der VDI-Richtlinie 3865 (Blatt 2 und 3) enthalten.

Die chemischen Verfahren sind ebenfalls in der VDI-Richtlinie 3865 Blatt 3 (06/1998): „Gaschromatographische Bestimmung von niedrigsiedenden organischen Verbindungen in Bodenluft nach Anreicherung an Aktivkohle oder XAD-4 und Desorption mit organischem Lösungsmittel“ beschrieben.

7 Probentransport und -Konservierung

Aufgrund der chemischen und physikalischen Eigenschaften der zu untersuchenden Stoffe sind die Proben unter Lichtabschluss zu lagern und zu transportieren.

Die Proben müssen spätestens an dem auf den Entnahmetag folgenden Tag der Untersuchungsstelle übergeben werden. Um vergleichbare Werte für ein Probenahmeverfahren zu erhalten, (für verschiedene Verfahren sind die Werte ohnehin nicht vergleichbar), hat die Analyse der Proben binnen 24 Stunden nach Probeneingang zu erfolgen.

Werden oben genannte Fristen nicht eingehalten, ist von der Untersuchungsstelle (Probenahme und Labor) unter Berücksichtigung des Transports und der sachgerechten Lagerung die tolerierbare Lagerdauer der Proben experimentell zu belegen (z. B. an Hand von prüfgasbeschickten Proben in verschiedenen Konzentrationsstufen).

Es wird empfohlen, auch bei Einhaltung der Fristen generell eine Überprüfung der Lagerfähigkeit bezüglich der Stoffverluste vorzunehmen.

8 Probenahmeprotokolle bzw. dokumentation

Alle zur Identität und Analytik der Probe notwendigen Daten müssen erfasst werden. Dies sind im Wesentlichen:

  • Projektbezeichnung
  • Probenehmer
  • Bezeichnung der Entnahmestelle
  • Probenahmedatum und Uhrzeit
  • Entnahmetiefe
  • ins Septumglas überführtes Bodenluftvolumen

Ferner sind alle Beobachtungen, die möglicherweise direkt oder indirekt Einfluss auf das Messergebnis haben können, zu dokumentieren, z. B.:

  • Durchflussrate und -menge
  • Unterdruck
  • Totvolumen der Sonden abhängig von der Entnahmetiefe bzw. je laufendem Meter
  • Entnahmeverfahren
  • Besonderheiten und Beobachtungen bei der Probenahme, wie z. B. nasse Sondenspitze, Hinweise auf Untergrundaufbau durch Sedimentreste an der Spitze
  • Oberflächenbeschaffenheit (versiegelt, nicht versiegelt, Makroporen usw.)
  • Lufttemperatur und Luftdruck und deren zeitliche Entwicklung
  • Niederschläge, Witterungsänderungen

Alle oben genannten Angaben sind in einem Probenahmeprotokoll zu dokumentieren. Ein Muster eines Probenahmeprotokolls ist in der VDI-Richtlinie 3865, Blatt 2: 01/1998 enthalten.


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