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5.2.4 Berücksichtigung natürlicher Schadstoffminderungsprozesse

5.2.4.1 Grundlagen

Positionspapier der LABO (2009)

(1) In den letzten Jahren wurde in Deutschland immer ausführlicher über den natürlichen Rückhalt und Abbau von Schadstoffen in Böden und Grundwasser diskutiert. Sicher ist, dass dieser Rückhalt und Abbau seit jeher existiert, auch wenn diese Prozesse bisher in Deutschland nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Im US-Amerikanischen Raum ist dagegen schon seit langem von „natural attenuation“ (NA) die Rede. „Natural attenuation“ steht gem. Definition der EPA (Environmental Protection Agency – amerikanische Umweltbehörde) für die natürliche Reduzierung der Schadstoffexposition in seiner Gesamtheit.

Begriffsdefinitionen, Betrachtungen zur rechtlichen Einordnung und Empfehlungen für die praktische Vorgehensweise sind übersichtlich im Positionspapier „Berücksichtigung natürlicher Schadstoffminderungsprozesse bei der Altlastenbearbeitung“ der LABO (Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz) zusammengestellt (vom 10.12.2009):

www.labo-deutschland.de

(2) Das Positionspapier zeigt einen Weg auf, wie die zuständigen Bodenschutzbehörden ihr Ermessen ausüben können und im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung von Maßnahmen über die Beobachtung von natürlichen Schadstoffminderungsprozessen auf der Basis eines sog. „MNA-Konzepts“ entscheiden können. Es wird jedoch auch verdeutlicht, dass es sich hierbei immer um eine Einzelfallentscheidung handelt, die in enger Abstimmung zwischen Pflichtigem und Behörde getroffen werden sollte.

Neben dem Positionspapier der LABO bieten die Internetseiten des BMBF-Förderschwerpunktes KORA („Kontrollierter natürlicher Rückhalt und Abbau von Schadstoffen bei der Sanierung kontaminierter Böden und Grundwässer“) unter

www.natural-attenuation.de

einen guten Einstieg zur Suche nach speziellen Informationen.

Standortgegebenheit, keine Sanierungsmaßnahme

(3) Natürliche Schadstoffminderungsprozesse sind bei der Gefährdungsabschätzung als Standortgegebenheit (wie z. B. die Geologie oder Hydrogeologie) zu betrachten und stellen damit keine Sanierungsmaßnahme dar, sondern sind Teil der Gefährdungsabschätzung. D. h., bereits in der Phase II müssen sie wie alle anderen Standortgegebenheiten im erforderlichen Umfang untersucht und gewürdigt werden. Grundsätzlich ist auch in der wasserungesättigten Bodenzone der natürliche Abbau und Rückhalt von Schadstoffen bei der Gefährdungsabschätzung zu berücksichtigen.

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