BWM BMI und BMVg
StartTextteilAnhängeMaterialienLinks
Sie sind hier: Startseite > Textteil > 6 Entsorgung

6 Entsorgung

6.1 Einleitung

Abfallarten

(1) Im Zuge von Maßnahmen auf Liegenschaften (Sanierung, Rückbau, Bauaktivitäten) können verschiedene Arten von Materialien anfallen, die als Abfall einer geeigneten Entsorgung zugeführt werden müssen, z. B.:

  • Bodenaushub (kontaminiert oder nicht kontaminiert),
  • Auffüllungsmaterialien (Boden mit sonstigen mineralischen Beimengungen),
  • Materialien aus Rückbaumaßnahmen,
  • Bauschutt,
  • Rückstände aus Behandlungsanlagen (flüssig oder fest),
  • Abfälle aus der Baustelleneinrichtung und dem Baustellen- oder Anlagenbetrieb.

(2) Bei Entsorgungsmaßnahmen sind auch die Baufachlichen Richtlinien Recycling und der „Leitfaden Nachhaltiges Bauen“ zu berücksichtigen.

(3) Die Verfahren der Entsorgungen, Genehmigungen, Zulassungen etc. sind durch Bundes- und Ländergesetze sowie entsprechende Verordnungen und Verwaltungsvorschriften geregelt. Ferner kommen häufig Technische Regeln zur Anwendung, deren Verbindlichkeit in den Ländern nicht einheitlich geregelt ist. Deren konkrete Umsetzung ist im Einzelfall mit den zuständigen Behörden abzustimmen.

▲ zurück nach oben

Weitere Informationen
Downloads