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Vorwort

25 Jahre Kontaminationsbearbeitung auf Liegenschaften

Im Jahr 2014 blickten wir auf 25 Jahre erfolgreicher Kontaminationsbearbeitung auf Liegenschaften des Bundes zurück. Aufbauend auf erste „Altlastenprogramme“ wurden die Verfahrensweisen 1992 bundeseinheitlich mit den „Baufachlichen Richtlinien für die Planung und Ausführung der Sicherung und Sanierung belasteter Böden“ festgeschrieben.


Weitere Fortschreibung

Die weitere Fortschreibung dieser Verfahrensregelungen, die durch Gesetzesänderungen, Verwaltungsreformen, praktische Erfahrungen usw. laufend notwendig wurde, führte zu den von dem für das Bauen zuständigen Bundesministerium (aktuell: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, BMWSB) und vom Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) eingeführten „Baufachlichen Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz – Planung und Ausführung der Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen und Grundwasserverunreinigungen“ (BFR BoGwS). Die BFR BoGwS tragen als fachliche Grundlage wesentlich zur Konsolidierung der systematischen und einheitlichen Kontaminationsbearbeitung auf den Liegenschaften des Bundes als Daueraufgabe bei.


Dachvereinbarung

Seither wurde auf der Grundlage des § 2 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG) der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) das Eigentum an den inländischen Dienstliegenschaften des Bundes übertragen. Die Dachvereinbarung zwischen dem BMVg und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) sowie der BImA zur Umsetzung des BImAG im Geschäftsbereich des BMVg vom April 2009 wurde mit der Durchführungsbestimmung zur Kontaminationsbearbeitung von Bundeswehr und BImA vom April 2014 konkretisiert.


Erlass B 13 – 8145.3/3 und Bereichsdienstvorschrift C-2035/3

Der auf der Grundlage der zwischen BMVBS und BMF im Jahr 2006 geschlossenen Ressortvereinbarung über die Erledigung der Bauangelegenheiten der Bundesanstalt ergangene Erlass B 13 – 8145.3/3 des BMVBS vom 03.09.2010 über die Zusammenarbeit der BImA mit der Bauverwaltung musste ebenso in den BFR BoGwS berücksichtigt werden wie die neue Bereichsdienstvorschrift der Bundeswehr C-2035/3 „Erfassung, Untersuchung, Bewertung und Sanierung von Boden- und Gewässerkontaminationen auf von der Bundeswehr genutzten Liegenschaften im Inland“, welche die Kontaminationsbearbeitung an die mit der Neuausrichtung der Bundeswehr eingeführten neuen Organisationsstrukturen anpasst.


Konversionsaufgaben im Zuständigkeitsbereich der BImA

Angesichts der Stationierungsentscheidung des Bundesministeriums der Verteidigung aus dem Herbst 2011 und den weiteren Konversionsaufgaben aus den laufenden Nutzungsaufgaben der Gaststreitkräfte mit Schwerpunkt der Militärkonversion ab dem Jahr 2014 werden in dieser Neufassung erstmals ausdrücklich auch die Konversionsaufgaben im Zuständigkeitsbereich der BImA im gesamten Lebenszyklus der Altlastenbearbeitung integriert. Durch die enge Verzahnung des Altlastenprogramms der Bundeswehr mit den Aufgaben der BImA drückt sich die gemeinsame Verantwortung des Bundes für den umweltgerechten Betrieb und die Nutzungsaufgabe wie auch als Beitrag zum Flächenrecycling aus.


Baumaßnahmen auf Flächen der BImA

Baumaßnahmen auf Flächen der BImA, die über Dritte außerhalb der Zuständigkeit der Bauverwaltungen der Länder im Auftrag der BImA erledigt werden, sollen ebenfalls nach den hohen baufachlichen Standards der BFR BoGwS bearbeitet und dokumentiert werden, um den umweltrechtlichen Anforderungen und dem sparsamen Umgang mit Ressourcen im Sinne der Bundeshaushaltsordnung unter Einhaltung eines bundeseinheitlichen Qualitätsstandards lebenszyklusübergreifend zu entsprechen.

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