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Sie sind hier: Startseite > Textteil > 4 Verfahrensregelungen > 4.4 Regelverfahren > 4.4.1 Verfahrensablauf > 4.4.1.4 Zusätzliche Hinweise

4.4.1.3 Zusätzliche Hinweise

Nutzer und Behörden frühzeitig beteiligen

(1) Der Nutzer der jeweiligen Liegenschaft und die zuständigen Behörden sind in einem sehr frühen Stadium in den Verfahrensablauf einzubinden. So können die geplante Nutzung und berechtigte Forderungen der zuständigen Behörden beim Untersuchungskonzept berücksichtigt werden.

Genehmigungen

(2) In einigen Bundesländern ist es notwendig, im Zuge der technischen Erkundung Genehmigungen einzuholen (z. B. Errichtung von Grundwassermessstellen).

Transparenz

(3) Über den Sachstand der Bearbeitung werden die zuständigen Behörden vom Eigentümer der Liegenschaft (Liegenschaftsverwaltung) in Kenntnis gesetzt.

Ortstermin, Leistungsumfang

(4) Die Festlegung des Leistungsumfanges sollte auf einem Ortstermin mit den Projektbeteiligten erfolgen. Die getroffenen Entscheidungen werden zusammen mit einer Begründung protokolliert und in Leistungsbeschreibungen umgesetzt.

Standorte des Militärbetriebs und der Militärproduktion

(5) Für Standorte des Militärbetriebs und der Militärproduktion ist die Handlungsanweisung im Anhang A-9.2 und das Kapitel 5.4 zu beachten.

Kampfmittelfreiheit

(6) Vor Beginn von Untersuchungs- oder Sanierungsmaßnahmen ist die Kampfmittelfreiheit für die einzelnen Untersuchungspunkte sicherzustellen (s. Kapitel 4.7).

Arbeitssicherheit

(7) Hinweise zur Arbeitssicherheit finden sich in Kapitel 4.8.

Fachliche Unterstützung durch Leitstelle BoGwS des Bundes

(8) Unabhängig vom Bearbeitungsschritt steht die Leitstelle des Bundes für Boden- und Grundwasserschutz (Leitstelle BoGwS) zur fachlichen Unterstützung zur Verfügung.

(9) Die Leitstelle des Bundes ist qualitätssichernd für die BImA tätig. Um ein spartenübergreifend einheitliches Verfahren bei der Beauftragung und Durchführung von Maßnahmen in den Bereichen Boden- und Grundwasserschutz/Altlasten, Kampfmittelräumung und/oder Bausubstanz bei Um- oder Rückbaumaßnahmen zu gewährleisten, wurde ein spezieller Verfahrensablauf der BImA eingeführt. Hierdurch werden die Dokumentation und der spartenübergreifende Informationsfluss erleichtert.

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