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A-3.1.1 Hinweise zum Mustervertrag für den Bereich Sanierungsplanung und -durchführung

1    Vorbemerkung

Der als Anhang A-3.1.1.1 ergänzte Mustervertrag berücksichtigt die mit der Planung und Begleitung von Sanierungsmaßnahmen einhergehenden Fachspezifika. Es wird empfohlen, dass vor Verwendung des Mustervertrags eine Prüfung im Hinblick auf mögliche Änderungen und Ergänzungen von Richtlinien erfolgt.

Darüber hinaus sind die Regelungen bzw. Definitionen des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) sowie der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) beachtet worden, soweit diese Planungsleistungen im Sinne der HOAI berühren. In Abb. A-3-1 sind die entsprechend genannten Leistungsumfänge der o. g. Regelwerke gegenübergestellt.

Grundsätzlich sind alle im Folgenden genannten Punkte im Rahmen der Angebotsphase festzulegen bzw. mit dem ausgewählten Planer gemeinsam zu erörtern. Darüber hinaus ist eindeutig zu definieren, welche Leistungsanteile selbst, vom Planer bzw. von Dritten Beteiligten erstellt werden. Gleiches gilt für die Festlegung von Schnittstellen und Terminen.

Folgende Punkte sind zu berücksichtigen (Querbezüge zum Vertrag sind dargestellt):

Zu § 3 „Leistungen des Auftragnehmers“

Für die Beschreibung der Leistungen ist das Leistungsbild aus Anhang A-3.1.2 zugrunde zu legen, das auf Abschnitt 3 und Anlage 12 der HOAI 2021 aufbaut und sanierungsspezifische Anforderungen an die Planungsschritte kommentiert sowie „besondere Leistungen“ definiert.


Zu § 6 „Vergütung“

Objektdefinition

Sanierungsmaßnahmen können aus einem Bauwerk / einer Anlage oder aus mehreren Bauwerken und / oder Anlagen im Sinne von § 41 HOAI 2021 bestehen. Bauwerke oder Anlagen, die funktional eine Einheit bilden, sind als ein Objekt anzusehen. Die für die Funktionseinheit eines Objektes erforderliche maschinen-, verfahrens- und prozesstechnische Ausstattung ist Bestandteil der Objektplanung.

Sollte eine Maßnahme aus mehreren Objekten bestehen, sind diese eindeutig zu differenzieren und zu beschreiben. Das Angebot muss für jedes Objekt eine nachvollziehbare und voneinander getrennte Kostenaufstellung beinhalten.

Abb. A-3-1: Arbeitsschritte gemäß BFR BoGwS, HOAI 2021 und BBodSchG/V


Sollten sich aufgrund der planerischen, örtlichen und zeitlichen Gegebenheiten Synergieeffekte ergeben, sind diese darzustellen und honorartechnisch zu berücksichtigen (z. B. gleiche Entsorgungswege).


Anrechenbare Kosten

Ergänzend zu den §§ 4 und 42 HOAI 2021 sind zur Ermittlung der anrechenbaren Kosten folgende Vereinbarungen zu treffen:


Honorarzone

Die Anlage 12 (12.2) HOAI 2021 für Ingenieurbauwerke benennt Bauwerke und Anlagen, die Gegenstand der Sanierungsplanung sein können und ordnet diese je nach Schwierigkeitsgrad einer Honorarzone zu. Soweit ein Objekt aus mehreren Bauwerken oder Anlagen gemäß der Objektliste besteht, die unterschiedlichen Honorarzonen zuzuordnen sind, kann die angemessene Honorarzone durch Interpolation ermittelt werden. Die Mindestsatzregelung ist dann für das Ermittlungsergebnis nicht relevant.

Soweit die Bestimmung der Honorarzone nach Anlage 12 (12.2) HOAI 2021 nicht möglich ist, kann sie über eine Punktebewertung nach § 44 (3) und (4) HOAI 2021 ermittelt werden. In den folgenden Tabellen werden die sanierungsspezifischen Bewertungsmerkmale beispielhaft dargestellt:

 

Tab. A-3-1: Anrechenbare und nicht anrechenbare Kosten

Kategorie

Kostenart

anrechenbar        

Bemerkung

ja

nein

Bau-
leistungen

Allgem. Bauleistungen (einschl. Einrichtungen zum Arbeits-/Emissionsschutz)

·

 

s. Anhang A-3.2.4, Titel 1

Allgem. Bauleistungen zur Sanierung

·

 

s. Anhang A-3.2.4, Titel 3

Bauhilfsleistungen

Allgem. Baustelleneinrichtung

·

 

s. Anhang A-3.2.4, Titel 1

Ergänzende
Baustelleinrichtung

·

 

s. Anhang A-3.2.4, Titel 4

Infrastruktur Dekontamination (Unterbau, Be-/Entlüftung, Be-/Entwässerung), Ausführung Sicherung

·

 

s. Anhang A-3.2.4, Titel 5

Betrieb

Anlagenbetrieb

 

·

s. Anhang A-3.2.4, Titel 6

Besondere Leistungen:

·     „Beprobungskonzept“ (Anlagenüberwachung) in Entwurfsplanung (Lph 3)

·     „Fachgutachterliche Begleitung“

Sicherheits- und
Gesundheitsschutz,
Arbeits-/Emissionsschutz

 

·

s. Anhang A-3.2.4, Titel 2

Besondere Leistungen:

·      „Arbeitssicherheit“ in Vor-, Entwurfs- und Ausführungsplanung (Lph 2, 3 und 5)

·      „Fachgutachterliche Baubegleitung“

Qualitätssicherung/
Kontrollprüfungen

 

·

s. Anhang A-3.2.4, Titel 7

  Besondere Leistungen:

·    „Beprobungskonzept“ in
Entwurfsplanung (Lph 3)

·    „Örtliche Bauüberwachung“

·    „Fachgutachterliche Begleitung“

Entsorgung

 

·

s. Anhang A-3.2.4, Titel 6

  Besondere Leistungen:

·     „Entsorgungsplanung“ in
Genehmigungsplanung (LPh 4)

·     „Vorbereitung der Entsorgung“ in
Ausführungsplanung (LPh 5)

·     ggf. „Fachbauüberwachung“ in
Bauoberleitung (LPh 8)

·     „örtliche Bauüberwachung“

·     „Fachgutachterliche Begleitung“


Tab. A-3-2: Sanierungsspezifische Bewertungsmerkmale

2  Geologische und baugrundtechnische Gegebenheiten (maximal 5 Bewertungspunkte)

 

Planungsanforderungen

Beispiel

 

Sehr gering
(1 Punkt)

Ungeschichteter sandiger oder kiesiger Horizont ohne betroffenen Grundwasserleiter

Homogenes Festgestein ohne Grundwasser

 

Gering
(2 Punkte)

Ungeschichteter sandiger oder kiesiger Horizont mit ungespanntem
Grundwasserleiter über stauendem Horizont

Einheitlich bindiger, geringdurchlässiger Untergrund ohne erkennbares Grundwasservorkommen

 

Durchschnittlich
(3 Punkte)

Gleichmäßig geschichteter sandig-kiesiger Untergrund über stauendem Horizont, ein ungespannter Grundwasserleiter

 

Überdurchschnittlich
(4 Punkte)

Ungleichmäßig geschichteter Untergrund

Gleichmäßig geschichteter Untergrund mit wenigen eingeschalteten,
durchgehenden Stauern

Zwei Grundwasserleiter

Ein gespannter Grundwasserleiter

 

Sehr hoch
(5 Punkte)

Ungleichmäßig geschichteter Untergrund, eingeschaltete Stauer, mehrere, evtl. gespannte Grundwasserleiter

Felsiger Untergrund mit Kluftgrundwasserleiter

Stark inhomogener Festgesteinskörper

  

3  Technische Ausrüstung oder Ausstattung (maximal 5 Bewertungspunkte)

 

Planungs-
anforderungen

Sicherung/
Dekontamination

Beispiel

 

Sehr gering
(1 Punkt)

Sicherung

Keine Einrichtungen zur Gas- oder Sickerwasserfassung

Keine Einrichtungen zum Monitoring des Bauwerkes

Dekontamination

Bauwerk/Anlage enthält keine Einrichtungen für die
Wartung und Unterhaltung (Nachsorge)

Keine Einrichtung der Überwachung und Datenerfassung

EMSR-technische Verknüpfung lediglich zweier Komponenten (z. B. Bodenluftabsaugung mit A-Kohle-Filter, passive Miete)

 

Gering
(2 Punkte)

Sicherung

Einfache Einrichtungen zur passiven Gas- oder Sickerwasserfassung und -ableitung

Sehr einfache Einrichtungen zum Monitoring des Bauwerkes für ein Merkmal (entweder Setzungspegel oder Gas- oder Grundwasserbrunnen usw.)

Dekontamination

Bauwerk/Anlage enthält einfache Einrichtungen für die Wartung und Unterhaltung

Einfache Einrichtungen für die Betriebsüberwachung und Datenerfassung (optische Anzeigen für Betriebszustände, -stundenzähler)

EMSR-technische Verknüpfung von bis zu 3 Komponenten (z. B. Grundwasserreinigung mit Abscheider und A-Kohlefilter, belüftete Miete), einfache Prozesssteuerung

 

Durchschnittlich
(3 Punkte)

Sicherung

Einrichtungen zur passiven Gas- und Sickerwasserfassung und -ableitung

Einfache Einrichtungen zum Monitoring des Bauwerkes (Setzungspegel, Gas- und Grundwasserbrunnen usw.)

Dekontamination

Bauwerk/Anlage mit normalen Einrichtungen für die
Wartung und Unterhaltung

Normale Einrichtungen für die Betriebsüberwachung und Datenerfassung (analoge Datenschreiber)

EMSR-technische Verknüpfung von bis zu 5 Komponenten (z. B. Grundwasserreinigung mit Abscheider, Stripanlage, Luft- und Wasser-A-Kohle, Bodenmiete mit Behandlung von Abluft und Wasserkreislauf), umfangreiche Prozesssteuerung

 

Überdurchschnittlich
(4 Punkte)

Sicherung

Mehrere Anlagen zur Gas- und Sickerwasserfassung

Anlagen zum Monitoring des Bauwerkes (Setzungsüberwachung, Durchlässigkeitsüberwachung usw.)

Dekontamination

Bauwerk/Anlage enthält normale Einrichtungen für die Wartung und Unterhaltung

Elektronische Einrichtung für die Betriebsüberwachung und Datenerfassung/-speicherung; ggf. Überwachung mit einfachen Summenwert-Messgeräten (FID/PID)

EMSR-technische Verknüpfung von bis zu 5 Komponenten und Kombinationsverfahren (z. B. Grundwasserreinigung mit Abscheider, Stripanlage, Luft- und Wasser-A-Kohle und Bodenluftabsaugung, on-site-Waschanlagen), einfaches Prozessleitsystem

 

Sehr hoch
(5 Punkte)

Sicherung

Sehr umfangreiche Anlagen zur Gas- und Sickerwasserfassung, inkl. Aufbereitung

Sehr umfangreiche Anlagen zum Monitoring des Bauwerkes (Setzungsüberwachung, Durchlässigkeitsüberwachung usw.)

Dekontamination

Bauwerk/Anlage enthält sehr umfangreiche Einrichtungen für die Wartung und Unterhaltung (Nachsorge)

Umfangreiche Einrichtung für die Betriebsüberwachung und Datenerfassung mehrerer Medien/Stoffströme inkl. Datenübertragung und Fernwirkmöglichkeit; ggf. Überwachung mit On-Line-Analytik

EMSR-technische Verknüpfung von über 5 Komponenten und Kombinationsverfahren (z. B. Grundwasserreinigung großer Durchsatzleistung mit Abscheider, Stripanlage, KNV und Bodenluftabsaugung, komplexe on-site-Waschanlagen, mobile thermische Bodenreinigungsanlagen), sehr aufwändiges Prozessleitsystem

 

4  Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung oder das Objektumfeld (maximal 5 Bewertungspunkte)

 

Planungsanforderungen

Beispiel

 

Sehr gering
(1 Punkt)

Standort in unbebautem Gelände, in großer Entfernung zu Siedlungen, keine durch die Maßnahme betroffenen Anwohner

Keine Genehmigung erforderlich, lediglich Anzeige

 

Gering
(2 Punkte)

Standort außerhalb, aber in der Nähe einer Siedlung, wenige
Sanierungsbetroffene, Standort innerhalb einer großräumigen Industriebrache

Durchschnittliches Genehmigungsverfahren (z. B. WHG oder BauGB)

 

Durchschnittlich
(3 Punkte)

Standort in einem genutzten Gewerbe-/Industriegebiet, wenige
Sanierungsbetroffene

Durchschnittliches Genehmigungsverfahren (z. B. WHG und BauGB)

 

Überdurchschnittlich
(4 Punkte)

Bebaute Altlast (Gewerbe/Industrie)

Altlast im Wohngebiet, viele Sanierungsbetroffene

Standort in einem als Erholungsraum genutzten oder ökologisch wertvollen Gebiet

Überdurchschnittliches Genehmigungsverfahren (z. B. § 9 BImSchG und WHG)

 

Sehr hoch
(5 Punkte)

Bewohnte Altlast, sehr große Zahl von Sanierungsbetroffenen, kritische
Öffentlichkeit (Bürgerinitiativen)

Standort in Landschaftsschutz-, Naturschutz- oder Wassereinzugsgebiet

Sehr aufwändiges Genehmigungsverfahren (z. B. KrWG oder
§ 10 BImSchG i. V. m. § 12 BImSchV)

  

5  Umfang der Funktionsbereiche oder konstruktive oder technische Anforderungen
    (maximal 10 Bewertungspunkte)

 

Planungs-
anforderungen

Sicherung/
Dekontamination

Beispiel

 

Sehr gering
(2 Punkte)

Sicherung

Keine statischen Anforderungen an das Bauwerk

Bauwerk hat keinen Kontakt mit korrosiven Materialien

Dekontamination

Keine Anforderungen an Fundamente, geringer Platzbedarf (z. B. Bodenluftabsauganlagen oder Grundwasserreinigung mit A-Kohle)

Kurze Ver- und Entsorgungsleitungen

 

Gering
(4 Punkte)

Sicherung

Geringe statische Anforderungen an das Bauwerk (optischer Eindruck von Setzungen, Funktionstüchtigkeit der Entwässerung usw.)

Dekontamination

Geringe statische Lasten, geringer Aufwand zur Vorbereitung der Aufstellungsfläche (z. B. Bodenluftabsauganlagen oder Grundwasserreinigung mit Stripeinrichtung und A-Kohle)

Längere oberflächlich verlaufende Ver- und Entsorgungsleitungen

 

Durchschnittlich (6 Punkte)

Sicherung

Statische Anforderungen an das Bauteil aus der Umgebung (Setzungen benachbarter Gebäude)

Bauteil hat Kontakt zu gering korrosiven Medien oder korrosiven Medien in geringen Konzentrationen oder keine hohen Anforderungen an Langzeitbeständigkeit des Materials

Dekontamination

Durchschnittliche statische Lasten der Einzelkomponenten, geringe dynamische Lasten, durchschnittlicher Aufwand zur Vorbereitung der  Aufstellungsfläche

Einpassung in vorhandene Bebauung erforderlich
(Sicht, Lärm, Emissionen)

 

Überdurchschnittlich
(8 Punkte)

Sicherung

Hohe statische Anforderungen an das Bauteil
(spätere Nutzung auf der Fläche)

Dekontamination

Überdurchschnittliche statische und dynamische Lasten, Windlasten

Bodenabdichtung und Oberflächenwasserfassung erforderlich

Frostschutzeinrichtungen erforderlich

Erheblicher Betriebsstoffbedarf, so dass Lagerbehälter oder -tanks, Brennstofftanks mit Lagerkapazitäten bis unter GefStoffV-Lagermengen aufgestellt werden müssen

Einhausung erforderlich (z. B. on-site-Biologie, mobile Wäsche)

 

Sehr hoch
(10 Punkte)

Sicherung

Sehr hohe statische Anforderungen an Bauteil (starke Grundwasserspiegelabsenkung, setzungsempfindliche Nutzung auf der Fläche)

Bauwerk befindet sich im Einfluss stark korrosiver Medien (Schadstoffe), hohe Anforderungen an Langzeitbeständigkeit

Dekontamination

Sehr hohe statische und dynamische Lasten, Windlasten

Sehr hoher Bedarf an Peripheriekomponenten
(Verlegung von langen Ver- und Entsorgungsleitungen)

Erheblicher Betriebsstoffbedarf, so dass Lagerbehälter oder -tanks, Brennstofftanks mit Lagerkapazitäten über GefStoffV-Lagermengen aufgestellt werden müssen

Zwischenlager und Aufbereitungseinrichtungen mit Einhausung erforderlich (z. B. Waschanlagen, Thermische Bodenbehandlungsanlagen)

 

6  Fachspezifische Bedingungen (maximal 15 Bewertungspunkte)

 

Planungsanforderungen

Beispiel

 

Sehr gering
(3 Punkte)

Kontamination mit einem Schadstoff

Kontaminanten gering mobil

Kontaminanten mindertoxisch

Schadstoff verfahrenstechnisch leicht handhabbar

 

Gering
(6 Punkte)

Kontamination weniger Stoffe einer Klasse

Kontamination wenig mobil, Schadstofftransport in einem Medium
(Luft, Bodenluft oder Grundwasser)

Kontamination gering toxisch

 

Durchschnittlich
(9 Punkte)

Kontamination von Schadstoffen aus zwei Klassen
(organisch/organisch oder anorganisch/anorganisch)

Kontamination mobil in mehreren Medien

Kontamination toxisch

 

Überdurchschnittlich
(12 Punkte)

Kontamination mehrerer Stoffe aus organischen und anorganischen Stoffklassen

Kontamination sehr mobil in mehreren Medien

Kontamination sehr toxisch (cancerogen, mutagen)

 

Sehr hoch
(15 Punkte)

Mischkontamination einer großen Anzahl von Substanzen unterschiedlicher Stoffklassen

Schadstoffe bereits in geringen Mengen höchsttoxisch (Beispiel: Dioxine)

Kontaminanten sehr mobil (ausgasend, leicht wasserlöslich) (Beispiel VC)

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