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5.3.2.3 Leistungsphase 2 - Vorplanung

(1) Bei der Vorplanung wird darüber entschieden, mit welchem Verfahren oder welcher Verfahrenskombination eine Kontamination behandelt wird. Technische, wirtschaftliche und ökologische Anforderungen sind in einem interaktiven Prozess in der Vorplanung zu optimieren. Hierbei sind ggf. auch alternative Nutzungsmöglichkeiten zu betrachten, um zu einer wirtschaftlich tragbaren Lösung zu kommen (s. auch Abb. 5-1).

(2) Die ermittelten und erarbeiteten Grundlagen sind im Kontext mit den Planungsabsichten (Nutzungsabsichten) nach qualitativen Gesichtspunkten zu analysieren. Die Zielvorstellungen der zukünftigen Nutzung sind mit der Bauleitplanung sowie mit örtlichen und überörtlichen Fachplanungen abzustimmen. Es ist zu überprüfen, ob die vorläufigen Sanierungsziele erreichbar sind.

(3) Bevor mit der Untersuchung von Lösungsmöglichkeiten begonnen wird, ist durch die Analyse der Grundlagen sicherzustellen, dass die Gefährdungsabschätzung und die Unterlagen zur Bestandsaufnahme der Kampfmittelbelastung (siehe Baufachliche Richtlinien Kampfmittelräumung) keine Defizite aufweisen. Defizite sind umgehend durch Nachbesserung zu beseitigen. Im Einzelfall ist zu entscheiden, ob die Planung unterbrochen werden muss.

(4) Die Lösungsmöglichkeiten sind auf ihre technische Machbarkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Umweltverträglichkeit zu untersuchen. Es geht hier um die ingenieurtechnische Lösung in Verbindung mit Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtungen auf der Basis allgemein gültiger Erfahrungswerte und um die Frage der Nachhaltigkeit sowie der Umwelt- und Ökobilanzierung.

Abb. 5 - 1 Ablaufschema Vorplanung von Sanierungsmaßnahmen

(5) Bei der Auswahl der Sanierungsmethode sind neben der Herabsetzung des Gefahrenpotenzials am Standort die internen und externen Wirkungen auf die Umwelt zu berücksichtigen. Unter Beachtung der Grundsätze der Umweltgesetzgebung sind bei der Auswahl der Sanierungsverfahren bzw. deren Kombination deshalb folgende Kriterien im Sinne einer weitestgehenden Ressourcenschonung zu beachten:

  • Vorrang des Schadstoffabbaus vor der Schadstofftrennung,
  • Verringerung von Massen und Massenströmen,
  • Abfallvermeidung und -verwertung,
  • Abwasservermeidung,
  • Verringerung von Emissionen,
  • Verringerung des Energieaufwandes,
  • Verringerung des Verbrauchs von natürlichen Rohstoffen und des Einsatzes chemischer Zusätze.

Technische Machbarkeit

(6) Ist eine Nutzung festgelegt, so bleibt eine eingeschränkte Menge von möglichen Verfahren und ihren Kombinationen. Hiervon sind jene herauszuarbeiten, mit denen die Sanierungsziele/Sanierungszielwerte aus technischer Sicht zu erreichen sind. Es sind unter Berücksichtigung der örtlichen Randbedingungen

  • der Entwicklungsstand und die Sicherheit der Verfahrenstechnik sowie
  • die Auswirkungen auf die Umwelt zu bewerten,
  • die Abfallentsorgung sicherzustellen,
  • der Umfang der Nachsorge einzuschätzen,
  • die öffentlich-rechtlichen Bedingungen (Genehmigungsfähigkeit) zu erfüllen und
  • die verfahrensbedingten Kosten sicher zu kalkulieren.

(7) Sanierungsvorversuche können in begründeten Ausnahmefällen zur Ergänzung der Grundlagen sinnvoll und als Eignungsprüfung erforderlich sein. Soweit geologische und hydrogeologische Daten aus dem Gutachten besondere Risiken hinsichtlich bestimmter Sanierungsverfahren aufzeigen, können zur Erhöhung der Planungssicherheit geeignete Versuche erforderlich sein. Sie liefern die praktische Grundlage für die technische Machbarkeit. Je nach Stand des Planungsprozesses können Vorversuche (z. B. Abbauversuche) sowie Technikums- und Feldversuche (z. B. Ab- saug-/Pumpversuche) und ggf. Großversuche (z. B. Probefeld in situ) durchzuführen sein.

(8) Sanierungsvorversuche stellen „Besondere Leistungen“ gem. § 3 HOAI dar.

(9) Sofern Handlungsspielräume bei der Nutzung bestehen, können alternative Liegenschafts-Nutzungskonzepte mit Hilfe einer Durchführbarkeitsstudie analysiert werden. Diese umfasst neben der ökologischen Bewertung die Wirtschaftlichkeitsberechnungen über Planungsalternativen und detaillierte Wirtschaftlichkeitsnachweise (Kosten-Nutzen-Analysen unter Beachtung externer Kosten).

(10) Bei der Durchführbarkeitsstudie ist zu prüfen, ob durch eine veränderte Nutzung eine aus ökologischer und wirtschaftlicher Sicht günstigere Sanierung des betroffenen Bereiches entwickelt werden kann. Die Lösungsmöglichkeiten werden konkretisiert, indem Varianten von Nutzungs-/Sanierungsszenarien gegenübergestellt werden. Die Studie ist mit einer ökologischen Bewertung abzuschließen.

Sanierungskonzept

(11) Das Sanierungskonzept bildet den Abschluss der Vorplanung und enthält die Empfehlung der technisch besten, wirtschaftlichsten, funktionellsten und ökologisch sinnvollsten Variante. Es ist Grundlage für die Vorabstimmung zum öffentlich-rechtlichen Verfahren mit den zuständigen Behörden. Alle wesentlichen Kriterien, die im Rahmen der untersuchten Lösungsmöglichkeiten betrachtet wurden, sowie die Kriterien, die zur Auswahl des Verfahrens bzw. der Verfahrenskombination geführt haben, werden hierzu zusammengefasst:

  • Darstellung der durchgeführten Untersuchungen (z.B. biol. Abbauversuch),
  • Darstellung der möglichen Varianten,
    • Gegenüberstellung und Bewerten der Varianten mit Vor- und Nachteilen unter den Gesichtspunkten sowie den Risiken hinsichtlich:
      • Sanierungserfolg,
      • ökologische Bewertung,
      • Kosten (Verhältnismäßigkeit),
      • Realisierungszeitraum,
      • derzeitige und zukünftige Nutzung des Geländes,
      • Nutzung angrenzender Flächen,
      • Folgemaßnahmen (Nachsorge),
      • Durchsetzbarkeit gegenüber den Fach- und Genehmigungsbehörden,
      • rechtlicher Rahmen,
      • Akzeptanz Dritter,
      • Arbeitsschutz etc.
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