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5.3.2.2 Leistungsphase 1 - Grundlagenermittlung

(1) Im Zuge der Grundlagenermittlung werden alle relevanten Unterlagen, Daten und Informationen der Historischen Erkundung (Phase I) und Technischen Erkundung (Phase II) sowie zur Bestandsaufnahme der Kampfmittelbelastung zusammengestellt und auf Vollständigkeit und Aktualität überprüft.

(2) Darüber hinaus sind weitere, sich aus der Umgebungsnutzung bzw. -struktur ergebende Randbedingungen (i. S. der ATV DIN 18299) für die Sanierungsplanung zu erfassen, wozu folgende Informationen (i. d. R. im Rahmen einer Ortsbesichtigung) ermittelt werden:

  • die Bebauung einschließlich der Anliegerbebauung (z. B. Art und Zustand, Gründung),
  • die Zuwegungen (z. B. Befahrbarkeit für schweres Gerät),
  • Baustelleneinrichtungs- und -lagerflächen,
  • die Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten (z.  B. Gas-, Strom- und Wasserversorgung, Abwasseranlagen, Oberflächengewässer),
  • die Planungsabsichten Dritter, sofern sie die Aufgabenstellung beeinflussen,
  • Eigentumsfragen, Duldungen, Betretungsrechte.

(3) Zur Bestandsaufnahme gehören auch Ermittlungen, ob Spielräume bei der Nutzung und Bauleitplanung realisiert werden. Sanierungsziele können sich hierbei verändern.

(4) Die dem Planer übergebenen/übermittelten Unterlagen, Daten und Informationen sowie die Ergebnisse der Ortsbesichtigung sind in Form einer Kurzdokumentation zusammenzustellen und dem Auftraggeber zu erläutern.

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