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5.2.4.2 Praxisbezogene Anwendung

Nutzen natürlicher Gegebenheiten

(1) Natürliche Rückhalte- und Schadstoff-Abbauvorgänge sind dahingehend zu beurteilen, ob sie für eine wirtschaftliche Gefahrenbeseitigung kontrolliert eingesetzt werden können.

Wichtige Untersuchungsparameter im Grundwasser

(2) Zum Abbau von organischen Schadstoffen (z. B. MKW, BTEX, LHKW, PAK, Nitroaromaten) ist eine ausreichende Verfügbarkeit von Elektronenakzeptoren in der gesättigten Bodenzone erforderlich. Die Ermittlung des Abbaupotenzials erfolgt im Rahmen der Grundwasseruntersuchung. Sofern nicht bereits Kenntnisse bezüglich der Grundwasserbeschaffenheit vorliegen, sind folgende Parameter zu ermitteln:

  1. pH-Wert, Leitfähigkeit, Redoxpotenzial, Sauerstoff, Nitrat, Sulfat, Phosphat und Kohlendioxid.
  2. Ergänzend kann es notwendig werden, die Parameter: Eisen II, Mangan II, Ammonium, Methan, Eisen III, Mangan IV, DOC und Säurekapazität

Abschätzung des Abbaupotenzials

(3) Signifikante Differenzen zwischen den Konzentrationen im unbelasteten Anstrom und den Konzentrationen im belasteten Bereich dienen als Nachweis für stattfindende Abbauprozesse im Grundwasserleiter und ermöglichen eine Abschätzung des Abbaupotenzials.

Zeitlich gestaffelte Untersuchungen notwendig

(4) Der Nachweis, dass ausreichend Abbaupotenzial zur Verfügung steht, muss kontinuierlich erbracht werden. Dazu sind zeitlich gestaffelte Untersuchungen zu vergleichbaren Bedingungen notwendig. Im Zuge dieser Untersuchungen kann der Umfang auf die wesentlichen Parameter, die für den jeweiligen Standort an den Abbauprozessen beteiligt sind, reduziert werden.

Spezielle Parameter bei Kontaminationen durch Vergaserkraftstoffe

(5) Seit den 1980er Jahren wird in Deutschland Methyl-tertiär-butylether (MTBE) zur Verbesserung von Vergaserkraftstoffen eingesetzt (in den USA bereits wesentlich eher). Dieser Stoff ist biologisch kaum abbaubar und kann sich gut in Grund- und Oberflächengewässern ausbreiten. Er ist daher von besonderer Relevanz für Trinkwassernutzungen. Die LAWA (2004) empfiehlt einen Geringfügigkeitsschwellenwert von 15 μg/l MTBE und die Analyse nach dem Verfahren der DIN 38407-9.

In jüngster Zeit wird der Einsatz von MTBE in Kraftstoffen aufgrund von Steuervergünstigungen für Bio-Kraftstoffe fast vollständig durch Ethyl-tertiär-butylether (ETBE) ersetzt. Dieser Stoff hat aus Sicht des Grundwasserschutzes ähnlich problematische Eigenschaften wie MTBE. Bei Kontaminationen durch Vergaserkraftstoffe sind die laboranalytischen Untersuchungen der Nutzungshistorie des Standortes anzupassen und erforderlichenfalls auch die Parameter MTBE und ETBE zu berücksichtigen. Weitere Informationen über den Einsatz von MTBE sind in der Schadstoffdatenbank SINA zu finden.

Beseitigung der mobilen Phase unter Kostengesichtspunkten

(6) Wenn aufgrund der Gefährdungsabschätzung keine Sanierung notwendig ist, kann die Beseitigung der mobilen Phase unter Kostengesichtspunkten sinnvoll sein. Wird die mobile Phase (Schadstoffquelle) nicht beseitigt, ist unter Umständen mit unüberschaubaren Überwachungszeiträumen im Rahmen der Gefährdungsabschätzung zu rechnen. Diese Kosten (Beprobung, Analytik, gutachterliche Leistungen) können den finanziellen Aufwand für eine Beseitigung der mobilen Phase mit zeitlich begrenzter Nachsorge/Überwachung übersteigen, so dass jeweils eine Einzelfallbetrachtung notwendig ist.

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